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2010-09-01 18:30 Persönlich
//Ebay-Hickhack

Folgender Fall:

Vor gut 2 Wochen habe ich bei Ebay das alte Objektiv von meiner Spiegelreflexkamera versteigert, da ich mir vor ein paar Monaten ein Neues und vor allem Besseres gekauft habe und für das Alte keine Verwendung mehr hatte.

Schnell fand sich ein Käufer, der nach erfolgreicher Ersteigerung auch prompt zahlte (120 Euro). Ich ließ 2 Tage verstreichen und schicke das Objektiv dann GUT VERPACKT UND GANZ nicht wie angegeben über Hermes, sondern per DHL los.

Ein paar Tage später schrieb mich der Käufer an, teilte mir mit, dass er das Objektiv erhalten hat....es soll aber kaputt sein.

Ich habe ihm mehrmals versichert, dass das Objektiv zum Zeipunkt des Versandes ganz war und funktionierte. Es kann also nur auf dem Transportweg oder bei ihm selbst kaputt gegangen sein.

Nun hat er den Fall Ebay gemeldet und will von denen meine Kontaktdaten haben, damit er mich anzeigen kann. Ebay regaiert aber nicht darauf....und außerdem hat er doch meine Kontaktdaten....immerhin steht mein Absender auf dem Päkchen.

Nun hat er angeblich seinen Anwalt eingeschaltet. Habe vorgestern von ihm folgende Mail bekommen:

"Hallo XXX

Diese Email habe ich heute von meinem Rechtsanwalt erhalten:

Sehr geehrter Herr S.,  

 ich nehme Bezug auf das heute Morgen mit Ihnen geführte Telefonat, in dem Sie mir von dem Erhalt eines defekten Objektives berichteten.   Ich habe nachgefragt und es sieht folgendermaßen aus:   Der VERKÄUFER ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Ware ordnungsgemäß und funktionstüchtig an den Käufer geliefert wird.  Der VERKÄUFER hat dafür Sorge zu tragen, dass das Versandunternehmen, das für einen eventuellen Schaden die Haftung übernimmt (DHL oder Ups oder Ähnliches) die Ware sicher abliefert. Das heißt, dass der VERKÄUFER für einen durch den Transport entstanden Schaden durch das Versandunternehmen, diese zum Schadenersatz auffordern kann.   Da das Objektiv anscheinend irreparabel defekt ist, schreiben Sie dem Verkäufer eine E-mail in dem Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten, dass dieser Ihnen das Geld zurückerstattet und Sie anschließend das Objektiv zurücksenden werden. Für die Rückerstattung des Geldes setzen Sie ihm eine Frist von zwei Wochen. Machen Sie ihn auch darauf aufmerksam, dass er die Pflicht hat, die Ware in  ordnungsgemäßem Zustand zu übersenden oder dieses durch den Zusteller sicher zu stellen. Sollte er die von Ihnen gesetzte Frist verstreichen lassen, melden Sie sich noch einmal bei uns im Büro.     Mit freundlichen Grüßen   i.A. J. Behrens Sekretariat

Ich trete also somit vom Kaufvertrag zurück und setze Ihnen eine zweiwöchige Frist mir das Geld zurück zu überweisen.
Hier meine Bankverbindung:
XXX
Kontonr. XXX
BLZ XXX
XXX

Sobald das Geld bei mir eingegangen ist, sende ich Ihnen das Objektiv wieder zurück.

An Ihrer Stelle würde ich mich darauf einlassen, da sonst wesentlich mehr Kosten auf sie zukommen.

MfG
XXX"
  

Bin mir nun nicht so sicher, ob die Mail wirklich von einem Anwalt stammt, oder ob er die selbst geschrieben hat. Habe ihm jedenfalls geantwortet, dass ich die von ihm gesetzte Frist mit guten Gewissen verstreichen lassen werde, da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet. Und es ist auch falsch, dass ich dafür verantwortlich bin, wenn das Ding auf dem Transportweg kaputt geht. Laut BGB hat man keine Veranwortung mehr, sobald man das Ding bei der Post abgeliefert hat. Ich weiß bloß nicht, ob er mir nen Strick draus drehen kann, weil ich das Teil per DHL und nicht per Hermes verschickt habe. Über Hermes wäre die Ware versichert gewesen....bei DHL ist das nicht der Fall. Was meint ihr zu dieser Sache???

Kommentare

13:32 05.09.2010
@zimti: soll ja auch nur die sekretärin gewesen sein (siehe "unterschrift" der mail). und die kann ja beim anwalt nachgefragt haben.
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20:02 03.09.2010
also die mail stammt hundertpro NICHT von einem anwalt. kein anwalt würde schreiben, er habe mal nachgefragt... dreist.
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16:48 02.09.2010
bgb ist bei mir zwar schon etwas länger her, aber darkness4 hat recht. wenn du es ordnungsgemäß per hermes geschickt hättest, könnte er nun von denen schadensersatz verlangen. da du per dhl unversichert geschickt hast geht das risiko auf dich über. ich würde mir das objektiv von ihm zuschicken lassen und danach das geld zurücküberweisen, wenn es wirklich kaputt hat. und beim nächsten mal dann eben auch wirklich versichert versenden. mist gebaut hat in dem fall nämlich wirklich nicht er.
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13:12 02.09.2010
Hab jetzt keine Lust alles zu lesen, also sorry wenn ich hier was schreibe, das es schon gab:

Der Käufer trägt immer das Versandrisiko, falls die Ware verloren oder kaputt geht ist es nicht "dein Problem". Allerdings hast du einen versicherten Versand angeboten (der Käufer hat ja auch dafür "gezahlt"), somit hätte in dem Fall das Versandunternehmen das Risiko und nicht der Käufer.

Nun hast du es aber nicht wie vereinbart versichert verschickt, heißt also im Endeffekt, dass das Risiko des Versandsunternehmen auf dich übergeht.

Allerdings solltest du jetzt nicht einfach Geld zurück überweisen ohne Nachweis des Objektivs. Wenn das Objektiv wirklich kaputt ist kann er es auch so an dich zurück schicken (bevor du das Geld überweist) oder dir zumindest detailierte Fotos geben (kann ja auch gut sein, dass er betrügt).

Aber was lernen wir daraus? Sachen einfach wirklich so versichern wie man es angibt, hättest du unversichert angegeben hättest du jetzt kein Problem ;)
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08:15 02.09.2010
Also um dir den Ärger zu sparen würde ich dem das Geld überweisen und das Objektiv zurückfordern. Andererseits kann es auch sein dass er wirklich auf "Fang" geht. Hast du eine Rechtschutz?
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04:05 02.09.2010
Eben.. Warum sollte es versicherten Versand geben wenn du sowieso nicht haftbar bist? Hast du denn versicherten oder unversicherten Versand angeboten?
Im Endeffekt bin ich mir ziemlich sicher das du hierfuer haftbar ist. Allerdings muss er dir das objektiv zurueck schicken BEVOR du ihm irgendwas zurueck erstattest.
Aber, an dem Anwaltsschreiben habe ich meine Zweifel, wenn er wirklich seinen Anwalt eingeschaltet hat, haette dieses Schreiben an dich gehen muessen, nicht ihn. Und warum zum Teufel rennt man denn da gleich zum Anwalt anstatt erstmal den Verkaeufer zu kontaktieren?
Leg dich doch einfach mal selbst mit Ebay in Verbindung und frag die wie die Sache steht.
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unbekannt
02:28 02.09.2010
Welchen Teil von Hermes (versicherter Versand) und DHL Päckchen (unversicherter Versand) hast Du nicht verstanden? BGB lasse ich aussen vor, ausser Du servierst den entsprechenden Paragraphen. In Zeiten von paypal versende ich ausschließlich über versicherte und trackbare Versandunternehmen. Bei der DHL ist das ein Paket.

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01:20 02.09.2010
Also ich kenn das ja nur so, dass wenn ich einen Anwalt mit etwas beauftrage, der dann dem "Angeklagten" einen Brief schickt und nicht mir erklärt was ich zu schreiben habe. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege, hab da gott sei dank wenig Erfahrung damit. Sehr seltsam. Leider auch eine echt dumme Situation. Würde jetzt auch drauf tippen dass du dafür haften musst, allerdings kann es ja auch sein dass er dich verarscht und abkassieren will. Hatten wir alles schon.
Kann dir leider keinen hilfreichen Rat geben, nur die Daumen drücken, dass er sich nicht mehr meldet.
Hast du es denn per versicherten Versand verschickt?
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22:16 01.09.2010
also wenn ganz automatisch die verantwortung beim versandunternehmen liegen würde, dann gäbs den versicherten versand nicht. so weit ich das mal gelernt hab liegt die verantwortung bis zum empfänger bei demjenigen der die sache sendet, die post oder was auch immer hat damit überhaupt nichts zu tun. außer eben man wählt den versicherten versand, dann liegt die verantwortung tatsächlich beim zusteller. und wenn du angegeben hast das teil versichert zu senden und das dann nicht tust ist es tatsächlich deine "schuld".
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21:20 01.09.2010
ich sagte ja bereits: laut BGB bin ich nicht mehr verantworlich, sobald ich die ware bei der post abgebe. egal ob hermes, dhl, ups oder sonstwas.
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18:52 01.09.2010
Wie hast du das Objektiv denn verpackt??
Grundsätzlich ist es ganz, ganz schlecht bei ebay nen versicherten Versand anzubieten und dann unversichert zu verschicken. Wäre die Ware jetzt nicht beim Käufer angekommen, hättest du keinen Nachweis gehabt, dass du es verschickt hast und somit läge die Schuld bei dir. Gibts du von Anfang an unversicherten Empfang an, dann ist das gar kein Problem, aber wenn du versichert angibst, muss der Versand auch versichert erfolgen.
Ich kann mir vorstellen, dass das in deinem Fall ähnlich liegt. Hättest du versichert verschickt, dann hättest du das Versandunternehmen haften lassen. Bei hermes sind Waren bis zu einem Wert von 500 Euro versichert, die hätten dir das dann erstatten müssen.
So liegt - meiner Meinung nach- die Schuld tatsächlich bei dir. Ich bin aber auch kein Jurist, ich kann da jetzt auch total falsch liegen.
Vielleicht mal bei ebay im Forum posten, da gibts oft hilfreiche Tipps. Oder du lässt es drauf ankommen, aber wenn ich der Käufer wäre, würde ich mir das so auch nicht gefallen lassen.
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2010-09-01 18:30